2.6.3. 2.6.3.1. Schliesslich ist zu prüfen, ob Anhaltspunkte für eine Flucht oder Fluchtvorbereitungen der Klägerin bestehen (vgl. E. 2.5. hiervor). 2.6.3.2. Was den Arrestgrund der Flucht ins Ausland betrifft, ergibt sich aus den Akten, dass die Klägerin in der Schweiz geboren und aufgewachsen und - 15 -