Was den Verkauf der Liegenschaft angeht, haben die Klägerin und die Beklagte im Maklervertrag vom 18. Dezember 2022 einen Angebotspreis von Fr. 750'000.00 bzw. einen Verkauf an den Meistbietenden vereinbart (Beilage 5 zur Eingabe vom 13. September 2023), wobei dieses Mandat – wie bereits erwähnt – per 31. Juli 2023 widerrufen wurde. Darauffolgend erteilte der Willensvollstrecker P._____ der AA._____ AG ein Verkaufsmandat betreffend die Liegenschaft, wobei ein Verkaufspreis ("Verhandlungspreis") von "ca. Fr. 1'000'000.00" vereinbart wurde (Beilage 4 zur Einsprachebegründung vom 23. Januar 2024).