2. 2.1. Die Klägerin gelangte mit Eingabe vom 27. September 2023 an das Bezirksgericht Aarau, worauf sie mit Verfügung der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau vom 29. September 2023 aufgefordert wurde, innert 10 Tagen mitzuteilen, ob die Eingabe als Einsprache entgegengenommen werden soll. Nachdem der Klägerin diese Verfügung aufgrund eines Fehlers bei der Post nicht zugestellt werden konnte, setzte die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau der Klägerin mit Verfügung vom 6. Dezember 2023 eine neue Frist von 10 Tagen an.