Materielle Beschwer ist gegeben, wenn die rechtsmittelerhebende Partei durch den angefochtenen Entscheid in ihrer Rechtsstellung nachteilig betroffen ist (ZÜRCHER, in: Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger, Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, 3. Aufl. 2016, N. 14 zu Art. 59). 1.2. Mit seiner Beschwerde vom 28. Mai 2024 bringt der Beschwerdeführer vor, er widerspreche der "Anklage bezüglich der Ehescheidung". Eine Ehescheidung sei bereits seit dem 17. November 2023 in der Republik Kosovo "ordentlich am laufen".