Die Berechnung erfolgt nach der folgenden Formel: Neue Unterhaltsbeiträge = ursprüngliche Unterhaltsbeiträge x neuer Index vom Nov. des Vorjahres 106.3 5. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr für das Dispositiv von Fr. 2'500.00, werden vollumfänglich dem Gesuchsteller auferlegt. 6. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, der Gesuchsgegnerin eine Parteientschädigung von Fr. 2'995.00 (inkl. MwSt) zu bezahlen." 2. Im Übrigen wird die Berufung abgewiesen.