Tochter C._____: Monatliches Nettoeinkommen (Kinder- bzw. Ausbildungszulage) - vom 12. Oktober 2022 bis 1. Juli 2023: Fr. 200.00 - ab 1. Juli 2023: Fr. 250.00' 1.2. Es wird festgestellt, dass mit den oben festgesetzten Unterhaltsbeiträgen der gebührende Unterhalt der gemeinsamen Tochter bis 30. September - 29 - 2023 nicht gedeckt ist. Zur Deckung des gebührenden Unterhalts fehlen folgende Beträge: