16. Zusammenfassend ist die Berufung des Klägers einzig hinsichtlich der von ihm beantragten Aussetzung des Ehegattenunterhaltsbeitrags für die Phase 2 teilweise gutzuheissen. Demgegenüber ist von Amtes wegen der Kinderunterhaltsbeitrag in allen Phasen zu erhöhen und dem Kläger die vorinstanzliche Entscheidgebühr vollumfänglich anstatt nur teilweise aufzuerlegen. Dies führt zur teilweisen Gutheissung der Berufung des Klägers.