Im Übrigen sind die im Dispositiv des angefochtenen Entscheids festgehaltenen Einkommen der Parteien und der Tochter anzupassen bzw. erstmals aufzunehmen. Für die Aufnahme der Existenzminima der Parteien im Entscheiddispositiv besteht indessen keine gesetzliche Grundlage (Art. 301a ZPO e contrario) sowie aufgrund des vorliegenden begründeten Entscheids auch keine Notwendigkeit. Entsprechend sind die Existenzminima der Parteien nicht im Dispositiv aufzunehmen.