Darüber hinaus sind ihr in Phase 3 Steuern anzurechnen. In Anwendung des Steuerrechners des Kantons Aargau sowie des Steuertarifs für Alleinstehende mit Kindern und ausgehend von einem steuerbaren Einkommen von gerundet Fr. 43'700.00 (Fr. 30'624.00 [Nettoerwerbseinkommen; das Einkommen aus Hilflosenentschädigung ist nicht zu versteuern] + 4'896.00 [persönliche Unterhaltsbeiträge] + Fr. 18'000.00 [Unterhalt Tochter; approximativ] + Fr. 3'000.00 [Kinderzulage] ./. Fr. 2'000.00 [Berufsauslagen] ./. Fr. 3'400.00 [Versicherungsabzug] ./. Fr. 7'400.00 [