In Anwendung des Steuerrechners des Kantons Aargau (www.ag.ch/de/verwaltung/dfr/steuern/natuerliche-personen/steuerbe- rechnung-tarife-steuerfuesse) sowie des Steuertarifs für Alleinstehende mit Kindern (dem Kläger wird ein höheres Einkommen angerechnet als dessen Lebenspartnerin erzielt) und ausgehend von einem steuerbaren Einkommen von gerundet Fr. 45'200.00 (Fr. 80'904.00 [Nettoerwerbseinkommen] ./. 4'896.00 [persönlicher Unterhalt Beklagte] ./. Fr. 18'000.00 [Unterhalt Tochter; approximativ] ./. Fr. 2'000.00 [Berufsauslagen 3 % mind. Fr. 2'000.00 gemäss § 12 StGV i.V.m. Anhang zur Berufskostenordnung, SR 642.118.1] ./. Fr. 3'400.00 [Versicherungsabzug]