Entgegen seiner Auffassung genügt der erstmals mit der Berufung eingereichte Bericht eines Jobcoaches, mithin nicht eines Arztes, vom 21. Juni 2021 (Berufungsbeilage 6) nicht, um eine Arbeitsfähigkeit von 80 % zu belegen (vgl. E. 9.3.2 hiervor). Entsprechend ist in der dritten Phase – wie bereits von der Vorinstanz korrekt festgestellt – von einem 100 %-Arbeitspensum bzw. einem monatlichen Nettoeinkommen von Fr. 6'742.50 (Fr. 93'000.00 / 12 abzgl. 13 % Sozialversicherungsabzüge) auszugehen.