(Erfolgsrechnung 2023) auf. Als Beleg dazu reicht er je einen "Kontoauszug" der F._____ GmbH ein (Berufungsbeilagen 2 und 3). Diesen ist zu entnehmen, dass ihm im Jahr 2022 monatliche Beträge zwischen Fr. 895.00 und Fr. 69.85 und im Jahr 2023 Beträge zwischen Fr. 367.00 und Fr. 109.35 in Rechnung gestellt wurden bzw. von ihm im Jahr 2022 Beträge zwischen Fr. 895.00 und Fr. 69.85 und im Jahr 2023 Beträge zwischen Fr. 444.50 (teilweise inklusive Mahngebühren) und Fr. 109.45 bezahlt wurden. Weder ist daraus ersichtlich, für welche konkreten Leistungen die Vergütungen erbracht wurden, noch ist ersichtlich, dass der Kläger die Leistungen der F.___