9.3.2. Wird eine gesundheitliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit geltend gemacht, ist das Gericht insbesondere auf Unterlagen von ärztlichen und gegebenenfalls anderen Fachleuten angewiesen, um das zukünftig erzielbare Einkommen festsetzen zu können. Aufgabe des Arztes oder der Ärztin ist es dabei, den Gesundheitszustand zu beurteilen und dazu Stellung zu nehmen, in welchem Umfang und bezüglich welcher Tätigkeiten die betroffene Person arbeitsunfähig ist. Im Weiteren sind die ärztlichen Auskünfte eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Frage, welche Arbeitsleistungen der Person noch zugemutet werden können (vgl. BGE 132 V 99 E. 4, 125 V 261 E. 4).