In diesem Bericht werde dem Kläger geraten, das nun gefestigte 80 %-Arbeitspensum nicht zu überschreiten, um Überforderungssituationen zu vermeiden. Es sei niemandem gedient, wenn er gänzlich ausfalle. Somit sei von einem Bruttoeinkommen von 80 % auszugehen, was Fr. 74'400.00 entspreche. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge von 13 % resultiere ein Nettoeinkommen von Fr. 64'728.00 pro Jahr oder Fr. 5'394.00 pro Monat. Er werde sich auch gegen Krankheit versichern müssen. Eine Krankentaggeldversicherung belaufe sich auf ca. 1.5 %. Schliesslich müsse er auch an seine Altersvorsorge denken, wozu beispielsweise die Säule 3a dienen könne.