des Entscheids sei dem Kläger erst am 3. August 2023 zugestellt worden, weshalb nur noch zwei Monate zur Verfügung gestanden hätten. Hinzu komme, dass drei Monate ohnehin zu kurz seien und verlängert werden müssten. Es erscheine daher gerechtfertigt, die zweite Phase bis 31. Dezember 2023 festzusetzen. Betreffend Einkommen in der dritten Phase habe der Kläger anlässlich der Verhandlung darauf hingewiesen, dass für ihn 80 % eine Vollzeitstelle sei, und zwar aus gesundheitlichen Gründen. Das werde bestätigt durch den Bericht des Jobcoachings. In diesem Bericht werde dem Kläger geraten, das nun gefestigte 80 %-Arbeitspensum nicht zu überschreiten, um Überforderungssituationen zu vermeiden.