Er reichte im Rahmen der Berufung sowohl die Erfolgsrechnung 2022 mit Belegen wie auch zusätzlich die Erfolgsrechnung 2023 (mit Belegen) ein, die ein echtes Novum darstellten und deshalb zu berücksichtigen seien. Es sei von der Erfolgsrechnung 2023 auszugehen, welche einen Gewinn von Fr. 40'038.97 bzw. Fr. 3'336.57 pro Monat ausweise. Davon seien noch Sozialversicherungsbeiträge von 13 % abzuziehen. Es resultiere somit ein Nettoeinkommen des Klägers von Fr. 2'900.00. In der zweiten Phase gestehe die Vorinstanz dem Kläger eine Übergangsfrist zur Erzielung eines höheren Einkommens von drei Monaten zu und beende diese Phase am 30. September 2023 (Berufung Ziff. II/4). Das Dispositiv