Dieses Einkommen rechnete die Vorinstanz dem Kläger für die ersten beiden Phasen an, wobei es sich bei der zweiten Phase um eine Übergangsphase handle. In der dritten Phase rechnete die Vorinstanz dem Kläger ab dem 1. Oktober 2023 ein hypothetisches Einkommen an. Entsprechend den Ausführungen des Klägers anlässlich der Verhandlung sei dieser in der Lage, ein jährliches Bruttoeinkommen von - 11 - Fr. 93'000.00 zu generieren. Darauf sei er zu behaften. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge von 13 % resultiere ein jährliches Nettoeinkommen von Fr. 80'910.00, womit in Phase 3 ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 6'742.00 einzusetzen sei.