6. Die Rügen des Klägers im Berufungsverfahren richten sich gegen die im angefochtenen Entscheid festgelegte Höhe des Kinderunterhaltsbeitrags, gegen die von der Vorinstanz angewendeten einzelnen Berechnungsparameter bei der Unterhaltsberechnung (Einkommen, Existenzminimumposten) sowie gegen die im angefochtenen Entscheid festgelegte Dauer der Unterhaltsphasen und der Dauer der Aussetzung des Ehegattenunterhaltsbeitrags.