5.2. Weiter ermittelte die Vorinstanz die Einkommen der Parteien. Beim Kläger rechnete die Vorinstanz mit einem Einkommen von Fr. 4'050.00 (1. und 2. Phase) bzw. Fr. 6'742.00 (3. Phase), bei der Beklagten mit einem solchen von Fr. 1'052.30 (1. und 2. Phase) bzw. Fr. 2'552.00 (3. Phase; vgl. E. 6.2.2.3 S. 23 [Tabelle] sowie Dispositiv-Ziffer 1.1). Der Tochter C._____ wurde ein Einkommen von Fr. 1'200.00 (1. Phase; bestehend aus -8-