1.2. Es wird festgestellt, dass mit den oben festgesetzten Unterhaltsbeiträgen der gebührende Unterhalt der gemeinsamen Tochter nicht gedeckt ist. Zur Deckung des gebührenden Unterhalts fehlen folgende Beträge: -4- - von 12. Oktober 2022 bis 30. Juni 2023: Fr. 56.00 (davon Betreuungsunterhalt Fr. 50.00)