2.2. Mit Stellungnahme vom 18. November 2022 beantragte die Beklagte das Nichteintreten, eventualiter die vollumfängliche Abweisung, unter Kostenund Entschädigungsfolgen zu Lasten des Klägers. 2.3. Am 19. Juni 2023 fand vor dem Bezirksgericht Brugg, Präsidium des Familiengerichts, eine Verhandlung statt, anlässlich derer die Parteien mit mündlicher Replik und Duplik an den gestellten Anträgen festhielten. Weiter wurden die Parteien befragt und diese konnten zum Beweisergebnis Stellung nehmen. -3- 2.4. Mit Entscheid vom 10. Juli 2023 erkannte das Bezirksgericht Brugg, Präsidium des Familiengerichts: