2. 2.1. Mit Abänderungsgesuch vom 12. Oktober 2022 stellte der Kläger beim Bezirksgericht Brugg, Präsidium des Familiengerichts, folgende Anträge: " 1. Die Verpflichtung des Gesuchstellers zur Bezahlung von Unterhaltsbeiträgen gemäss Ziffer 1 des Entscheids des Bezirksgerichts Brugg vom 22. März 2016 sei mit Wirkung ab 1. September 2022 bis auf Weiteres auszusetzen. 2. Dem Gesuchsteller sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der unterzeichnende Anwalt sei als unentgeltlicher Rechtsvertreter zu bestellen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."