von monatlich Fr. 1'200.00 (zzgl. Kinderzulage) sowie persönliche Ehegattenunterhaltsbeiträge für die Beklagte von monatlich Fr. 2'460.00 an. Im Rahmen eines Abänderungsverfahrens legte das Bezirksgerichtspräsidium Brugg mit Entscheid vom 22. März 2016 (SF.2015.40) die Ehegattenunterhaltsbeiträge neu mit Wirkung ab 1. Oktober 2015 bis 31. März 2016 auf Fr. 173.00 pro Monat und ab 1. April 2016 auf Fr. 408.00 pro Monat fest. Der mit Eheschutzentscheid festgesetzte Kinderunterhaltsbeitrag (monatlich Fr. 1'200.00) wurde nicht abgeändert (Dispositiv-Ziff 1).