Das Besuchs- und Ferienrecht wird je nach Verlauf und unter Berücksichtigung des Kindeswohls kontinuierlich erhöht'. 2. Es sei Ziff. 6 des angefochtenen Urteils, je nach Entscheid des Obergerichts bzw. nach Vorliegen des Beweisergebnisses, neu zu berechnen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu lasten des Gesuchstellers. " 3.2. Mit Berufungsantwort vom 24. Juni 2024 beantragte der Kläger die kostenfällige Abweisung der Berufung.