Im Sinne einer vorsorglichen Massnahme sei das Besuchs- und Ferienrecht gemäss Ziff. 5 des angefochtenen Urteils einstweilen auszusetzen und stattdessen ein gerichtsübliches Besuchs- und Ferienrecht von 4 Tagen pro Monat und 14 Tagen Ferien (ohne Übernachtungen beim Vater) anzuordnen. Materielle Anträge: 1. Es sei Ziff. 5 des angefochtenen Urteils neu wie folgt zu fassen: ' Der Gesuchsteller wird berechtigt erklärt, die Tochter C._____ jedes zweite Wochenende zu sich auf Besuch zu nehmen und 2 Wochen Ferien mit ihr zu verbringen.