6. 6.1. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, der Gesuchsgegnerin an den Unterhalt des Kindes C._____ monatlich vorschüssig Fr. 1'900.00 (Barunterhalt Fr. 775.00; Betreuungsunterhalt Fr. 1'125.00) zu bezahlen. Ab Januar 2026 wird der Gesuchsteller verpflichtet, der Gesuchsgegnerin an den Unterhalt des Kindes C._____ monatlich vorschüssig Fr. 2'050.00 (Barunterhalt Fr. 920.00; Betreuungsunterhalt Fr. 1'130.00) zu bezahlen.