5. Der Gesuchsteller wird berechtigt und verpflichtet erklärt, die Tochter C._____ jeden Donnerstag, 12:00 Uhr, bis Samstag, 10:00 Uhr, sowie jedes zweite Wochenende von Samstagmorgen, 10:00 Uhr, bis Sonntagabend, 19:00 Uhr, zu betreuen. Zudem wird er berechtigt und verpflichtet erklärt, 6 Wochen Ferien mit der Tochter zu verbringen. Die übrige Zeit betreut die Gesuchsgegnerin die Tochter. Einverständliche Abänderungen der vorstehenden Regelung sind zulässig.