2.8. Am 4. März 2024 fand vor dem Bezirksgericht Aarau, Präsidium des Familiengerichts, eine weitere Verhandlung statt, anlässlich derer die Parteien befragt wurden und zum Beweisergebnis Stellung nehmen konnten. 2.9. Mit Entscheid vom 4. März 2024 erkannte das Bezirksgericht Aarau, Präsidium des Familiengerichts, u.a.: " […] 4. Die Tochter C._____, geb. tt.mm. 2015, wird für die Dauer der Trennung unter die Obhut der Gesuchsgegnerin gestellt.