4.2. Betreuungsunterhalt Es sei der Gesuchsteller zu verpflichten für den Betreuungsunterhalt des gemeinsamen Kindes ab 31. August 2022 monatlich vorschüssig angemessene Unterhaltsbeiträge, mindestens aber CHF 2'800.– zuzüglich allfällig bezogener Familienzulagen, zu bezahlen. 4.3. Nachehelicher Unterhalt Es sei der Gesuchsteller zu verpflichten, an den persönlichen Unterhalt der Gesuchsgegnerin ab 31. August 2022 monatlich vorschüssig angemessene Unterhaltsbeiträge, mindestens aber CHF 2'000.– zu bezahlen.