3.3. Dem Gesuchsteller sei ein angemessenes Besuchsrecht einzuräumen. -3- 4. Unterhaltsbeiträge 4.1. Barunterhalt Der Gesuchsteller sei zu verpflichten, für den Barunterhalt des gemeinsamen Kindes rückwirkend monatlich vorschüssig angemessene Unterhaltsbeiträge, mindestens aber CHF 1'100.– zuzüglich allfällig bezogener Familienzulagen, zu bezahlen.