1. Die Parteien heirateten im Jahr 2007. Sie haben eine gemeinsame Tochter, C._____, geb. tt.mm. 2015. 2. 2.1. Mit Eheschutzbegehren vom 18. Mai 2022 (Postaufgabe: 24. Mai 2022) stellte der Kläger beim Bezirksgericht Aarau, Präsidium des Familiengerichts, u.a. folgende Anträge: " […] 3. 3.1. C._____, geboren am tt.mm. 2015, sei unter die alleinige elterliche Sorge des Gesuchstellers zu stellen. 3.2. C._____, geboren am tt.mm. 2015, sei unter die alleinige Obhut des Gesuchstellers zu stellen und der Hauptwohnsitz von C._____ sei an den Wohnsitz des Gesuchstellers zu knüpfen.