6. Der Vater wird verpflichtet, der Mutter ab dem 1. Juni 2024 an den Unterhalt der Kinder C._____ und D._____ monatlich […] zu bezahlen: Für C._____: CHF 900.00 Für D._____ CHF 700.00. 6.2. Die Ticketkosten in der Höhe von CHF 160.00 sind durch die Berufungsbeklagte aus ihrem Überschuss zu bezahlen. -4- 3. Unter den üblichen Kosten- und Entschädigungsfolgen." Zudem beantragte der Kläger die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.