6. 6.1 Der Vater wird verpflichtet, der Mutter ab dem 1. Juni 2024 an den Unterhalt der Kinder C._____ und D._____ monatlich […] zu bezahlen: für C._____ Fr. 1'100.00 für D._____ Fr. 900.00 Hinzu kommen allfällig bezogene Kinderzulagen. Es wird festgestellt, dass zurzeit die Mutter die Zulagen bezieht. 6.2. [unverändert] […] 2. Soweit mehr oder anderes verlangt wird, werden die entsprechenden Rechtsbegehren abgewiesen.