Gegenstand Vorsorgliche Massnahmen während der Dauer des Ehescheidungsverfahrens -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Eheschutzentscheid SF.2020.3 des Gerichtspräsidiums Q._____ vom 30. November 2020 wurde das Getrenntleben der Parteien geregelt. Es wurde der Kläger (u.a.) verpflichtet, der Beklagten an den Unterhalt der unter deren Obhut gestellten Kinder (C._____, geb. tt.mm. 2013; D._____, geb. tt.mm. 2016) ab 1. Mai 2020 je monatlich Fr. 1'430.00 zzgl. Kinderzulagen (Ziff. 6.1) sowie die Zugticketkosten zur Ausübung seines Besuchsrechts (Fr. 160.00 pro Monat) zu bezahlen (Ziff. 6.2).