123) und wenn er "eine vermögende Person wäre, hätte er einen Privatdetektiven angestellt […]. Weil er nicht vermögend ist, muss er das selber machen […]." (Duplik, act. 131). Damit bestätigte er selbst anschaulich, dass er der Klägerin über mehrere Monate hinweg nachstellte und belegt die Vorbringen der Klägerin damit selber. - 13 -