Dies habe er durch Bilder bestätigen wollen, weshalb er mit seinem Handy verschiedentlich Fotos gemacht habe, die durchwegs Personen gezeigt hätten, die nicht mit der Klägerin identisch seien. Damit sei schon klar, dass die Klägerin durch sein Stehen an der gegenüberliegenden Strassenseite und dem Fotografieren in ihrer Persönlichkeit nicht habe verletzt werden können. Die Aufnahmen seien über einen Zeitraum von mehreren Monaten gemacht worden. Kurz vor der Verhandlung am 12. Dezember 2023 habe er herausgefunden, dass sich die Klägerin bei ihrem neuen Partner in Frankreich aufhalte.