Der Koffer der Klägerin sei nicht mehr auf dem Balkon deponiert gewesen, weshalb bei ihm der Verdacht aufgekommen sei, dass die Klägerin sich abgesetzt habe und andere Personen in ihrer Wohnung wohnen lasse. Dieser Verdacht habe sich erhärtet, nachdem ihm der Hauswart telefonisch mitgeteilt habe, er habe die Klägerin seit Ende Juni nicht mehr, dafür aber andere Personen in der Wohnung ein- und ausgehen sehen. Dies habe er durch Bilder bestätigen wollen, weshalb er mit seinem Handy verschiedentlich Fotos gemacht habe, die durchwegs Personen gezeigt hätten, die nicht mit der Klägerin identisch seien.