Das Verwaltungsgericht habe ausgeführt, dass es nicht nur als sehr wahrscheinlich erscheine, sondern erstellt sei, dass der [Beklagte] die [Klägerin] wiederholt verfolgt, beobachtet und belästigt habe. An dieser Ausgangslage vermöchten auch seine Ausführungen zum Verlauf und Inhalt der Ehe nichts zu ändern. Das Verwaltungsgericht habe weiter ausgeführt, dass der Beklagte bestätigt habe, Familienangehörigen und Freunden der Klägerin regelmässig Nachrichten zuzustellen und auf sozialen Medien Fotos und Kommentare über sie zu verbreiten. Diese Einschätzungen träfen weiterhin zu. Der Rechtsvertreter des - 10 -