2.3. Der Beklagte hatte vor Vorinstanz mehrfach Gelegenheit, sich zur Sache zu äussern, was er mit seinen Eingaben vom 17. April 2023 (act. 28 ff.), 27. September 2023 (act. 82 ff.), 23. Oktober 2023 (act. 102) sowie 19. und 24. November 2023 (act. 111 ff. und 123 ff.) wie auch anlässlich der Verhandlung vom 12. Dezember 2023 (act. 131 ff.) ausführlich getan hat. Weiter wurde dem ehemaligen Rechtsvertreter des Beklagten anlässlich der Verhandlung vom 12. Dezember 2023 die Möglichkeit eingeräumt, der Klägerin und/oder dem Beklagten Fragen zu stellen, wobei er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat (act.