" A) Der genannte Entscheid (Dispositiv auf Seiten 10 und 11 in BB 01) sei – soweit das Verfahren nicht an die Vorinstanz zurückzuweisen ist – aufzuheben und neu wie folgt zu fassen: 1. Das Gesuch vom 14/03/2023 wird abgewiesen. 2. Die Massnahme vom 16/03/2023 wird ersatzlos aufgehoben. -6- 3. Die (vorinstanzlichen) Gerichtskosten von total Fr. 1'739.-- werden der Gesuchstellerin auferlegt.