" 1. 1.1. In Gutheissung des Gesuchs vom 14. März 2023 und des ergänzenden Gesuchs vom 12. Dezember 2023 wird dem Gesuchsgegner verboten, - persönlich, über Dritte und über sämtliche Medien (telefonisch, E-Mail, soziale Medien, Post etc.) mit der Gesuchstellerin in Kontakt zu treten; - sich der Gesuchstellerin auf weniger als 50 Meter anzunähern; - sich näher als 50 Meter im Umfeld der Wohnung der Gesuchstellerin […] in R._____ aufzuhalten; - sich näher als 50 Meter im Umfeld des Arbeitsplatzes der Gesuchstellerin […] in […] (Arbeitgeberin: D._____ GmbH) aufzuhalten.