- "[…], die Gesuchsgegnerin [recte: Gesuchstellerin] sei dazu anzuhalten, sich darüber auszusprechen, ob sie noch an der […] wohnt oder nicht. Für den Fall der Weigerung, sich darüber auszusprechen, sei durch das angerufene Gericht von Amtes wegen eine Anfrage bei der Verwaltungsfirma (C._____ GmbH, […]) zu machen. Sollte die Gesuchstellerin nicht mehr dort wohnen, sei die superprovisorische Verfügung in diesem Punkt infolge Obsoletheit aufzuheben."