Was den Verkauf der Liegenschaft angeht, haben die Klägerin und die AB._____ AG im Maklervertrag vom 18. Dezember 2022 einen Angebotspreis von Fr. 750'000.00 bzw. einen Verkauf an den Meistbietenden vereinbart (Beilage 21 zum Arrestgesuch vom 13. September 2023), wobei dieses Mandat – wie bereits erwähnt – per 31. Juli 2023 widerrufen wurde. Darauffolgend erteilte der Willensvollstrecker E._____ der AA._____ AG ein Verkaufsmandat betreffend die Liegenschaft, wobei ein Verkaufspreis ("Verhandlungspreis") von "ca. Fr. 1'000'000.00" vereinbart wurde (Beilage 18 zur Stellungnahme vom 3. Januar 2024).