Er weise in seiner E-Mail vom 3. Juli 2024 darauf hin, dass die diversen Verfügungsbeschränkungen (wie etwa jene betreffend den vorliegenden Arrest) vorab zu löschen seien. Hierzu werde eine rechtskräftige Verfügung der zuständigen Behörden sowie eine unterzeichnete Zustimmungserklärung benötigt. Zur Sicherstellung des Arrestbetrages an - 11 -