__ GmbH verkauft werde, die Klägerin jedoch faktisch über diese Gesellschaft wirtschaftlich berechtigt bleibe, womit die Liegenschaft den Gläubigern entzogen sei, da die Forderung gegenüber der Klägerin persönlich bestehe. Einzig für dieses Konstrukt eine Gesellschaft zu gründen sei nicht nötig, wenn redliche Absichten bestehen würden.