Mit Beschwerde machte die Gesuchsgegnerin geltend, derzeit befinde sie sich in Scheidung. Ihr Ehemann unternehme alles, dass sie raus müsse. Das Schreiben habe sie nicht gesehen. Die Gesuchsgegnerin könne weder Deutsch lesen noch sprechen. Ihr Ehemann versorge immer alle Unterlagen, so dass sie nie Bescheid wisse. Selbst wenn die Gesuchsgegnerin die Unterlagen sehe und ihn danach frage, sage er, es sei alles in Ordnung. Die Gesuchsgegnerin habe nie gearbeitet, weder 2016 noch heute. Ihre Tochter sei erst letztes Jahr 18 Jahre alt geworden. Seit die Gesuchsgegnerin hier sei, sei sie Hausfrau.