Zudem habe er ausgesagt, dass er sich von der eigenen Firma den vorher erzielten Lohn wieder auszahlen möchte. Die Erfolgsrechnung zeige, dass die E._____ AG bereits in den ersten Monaten der Geschäftstätigkeit einen Gewinn von Fr. 7'233.81 erzielt habe. Daher scheine es realistisch und zumutbar, dass der Beklagte nach einer Übergangsfrist von drei Monaten nach der Verhandlung wieder das frühere Lohnniveau erreiche.