Der Beklagte will den (unstrittig ihm als Einkommen anzurechnenden) Gewinn der E._____ AG (Fr. 7'233.81) auf fünf Monate verteilen. Er habe noch während der Kündigungsfrist "Vorbereitungsarbeiten" im Hinblick auf seine neue Geschäftstätigkeit bei der E._____ AG erledigt, so seien etwa Versicherungsprämien ab der Gründung am 19. Dezember 2022 geschuldet oder die Gründungskosten seien bereits angefallen, im Weiteren sei vermutlich bereits vor dem 1. Februar 2023 Material eingekauft worden. Auf einen Monat entfielen vom Gewinn damit brutto Fr. 1'334.80. Davon seien 13 % Sozialbeiträge abzuziehen, sodass netto Fr. 1'161.30 verblieben.