Anschliessend wurde der persönliche Unterhalt der Klägerin bestimmt, (offensichtlich) bestehend aus ihrem Anteil am Überschuss (angefochtener Entscheid, E. 6). Diese Vorgehensweise wird letztlich in den von der Vorinstanz verwendeten und mit dem Urteilsdispositiv versendeten "Bähler-Tabellen" abgebildet. Zwar sind die einzelnen Schritte der Unterhaltsbestimmung nur erkenn- und nachvollziehbar, wenn die Tabellen anhand der soeben wiedergegebenen Darstellung der grundsätzlichen Vorgehensweise analysiert werden. Dabei müssen zum Verständnis und Nachvollzug des Entscheids die einzelnen Schritte in den Tabellen lokalisiert und nachvollzogen werden.