3. 3.1. Der Beklagte rügt eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör; die Vorinstanz sei in Bezug auf das ihm angerechnete hypothetische Einkommen und bezüglich Ehegattenunterhalt mit dem Verweis auf die mit dem Urteilsdispositiv versendeten Berechnungstabellen ("In Ergänzung und zur Veranschaulichung" [angefochtener Entscheid, E. 6.2]) ihrer Begründungspflicht nicht nachgekommen (Berufung, Rzn. 56 und 68).